Beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen verfassungsgemäß

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre durch die mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz erfolgte Neufassung von § 41 Abs. 2 SGB VI verfassungs-gemäß.Hiermit wurde zwar die vorher bestehende Übergangsregelung zum Nachteil künftiger Rentnerinnen verändert. Die alte Übergangsregelung sollte aber erst 2001 ein-setzen. Durch die bereits 1996 erfolgte Gesetzesänderung hatten die Frauen hinreichend Zeit, schon getroffene Dispositionen an die neue Rechtslage anzupassen.
Diesen Beschluss fasste das höchste deutsche Gericht am 03. Februar 2004.(1 BvR 2491/97)

veröffentlicht am 19. Februar 2004 um 16:00
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