Hessische Elternzeitverordnung: Vorgriffsregelung angekündigt

Auf Grund unseres Anschreibens vom 02. Juni 2004 teilte das Hessische Ministerium des Innern und für Sport am 31. August 2004 mit, dass, um die nach der derzeitigen Rechtslage bestehende Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten in Hessen zeitnah auszuräumen, eine Vorgriffsregelung zu den erforderlich werdenden Änderungen der Hessischen Elternzeitverordnung (HEltZVO) vorgesehen ist, mit der die den Änderungen des § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz entsprechenden Ansprüche auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen erweitert werden. Im Erlasswege soll nun unter anderem folgendes in Umsetzung der Neufassung des Bundeserziehungsgeldgesetzes vom 09. Februar 2004 (BGBl I Seite 207) geregelt werden:
· Auch Lebenspartner (vgl. Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften v. 16.2.01 (BGBl. I S. 266) sollen die Möglichkeit haben, Elternzeit zu beanspruchen.

· Anspruch auf Elternzeit soll nunmehr bei mehreren Kindern für jedes Kind bestehen, auch wenn sich die Zeiträume bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres dieser Kinder überschneiden. Dabei ist für jedes Kind ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar.

· Der Anspruch auf Elternzeit wird auf Kinder in Vollzeitpflege erweitert.

Die Vorgriffsregelung befindet sich laut Mitteilung des Ministeriums zurzeit im Anhörungsverfahren und könne voraussichtlich im Oktober oder November dieses Jahres beschlossen und im Staatsanzeiger des Landes Hessen bekannt gegeben werden. Die Anpassung der HEltZVO selbst werde zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so das Ministerium weiter.

veröffentlicht am 12. Oktober 2004 um 20:32
zurück zur Übersicht