Vorgriffsregelung Hessische Elternzeitverordnung

Vorgriffsregelung zur Verordnung über die Elternzeit für Beamte des Landes Hessen (Elternzeitverordnung – EltZVO)

Im Staatsanzeiger des Landes Hessen vom 15. November wurde bekannt gegeben, dass die Anpassung an die Änderungen im Bundeserziehungsgeldgesetz bezüglich

*Elternzeit für eingetragene Lebenspartner
*Elternzeit bis zur Vollendung des 3. ensjahres auch bei mehreren Kindern
*Übertragbarkeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres
*Elternzeit bei einem Kind in Vollzeitpflege
im Rahmen der Vorgriffsregelung auf die beabsichtigte Anpassung der Elternzeitverordnung an die Fortentwicklungen des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit – Bundeserziehungsgeldgesetz – BErzGG – mit Wirkung vom 01. Januar 2004 erfolgt ist.

Damit wurde der Forderung der DBB-Frauenvertretung vom Juni 2004 Rechnung getragen.

veröffentlicht am 14. Januar 2005 um 18:18
zurück zur Übersicht