Elterngeldrechner sowie Gesetz zur Einführung des Elterngeldes sind aktuell im Internet

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 13.10.2006) ist aktuell im Internet auf der Seite des Bundesfamilienministeriums ( www.bmfsfj.de ) einzusehen.

Hier erhalten Sie auch weitere Detailinformationen zu den nachfolgend aufgeführten Themen, wie z. B. Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistung, Ziele des Elterngeldes und soziale Gerechtigkeit, Modellrechnungen, Elterngeldstellen, Stichtagsregelung bei Einführung des Elterngelds.

Das Bundesfamilienministerium stellt weiterhin ein neues Serviceangebot für werdende Eltern sowie Frauen und Männer mit Kinderwunsch vor:

Seit Anfang Dezember steht im Internet der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit.

Interessierte Personen geben die Daten ein, die benötigt werden, um die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruchs zu berechnen.

Der Elterngeldrechner macht deutlich, was die gesetzliche Regelung für die Eltern konkret bedeutet.

Die Berechnung des Elterngeldanspruchs erfolgt in fünf Schritten:

Zuerst werden notwendige allgemeine Angaben erfragt. In einem zweiten Schritt ist das Einkommen vor der Geburt einzugeben. Dann erscheint der anzunehmende Elterngeldanspruch als Zwischenergebnis, worauf noch der gewünschte Bezugszeitraum auszuwählen ist. Will eine Person Elterngeld beziehen und nebenbei noch in Teilzeit arbeiten, muss sie in einem vierten Schritt eingeben, welches Einkommen aus der Tätigkeit sie für diese Zeit erwartet. Am Ende steht eine ausdruckbare Übersicht, aus der hervorgeht, wie viel Elterngeld den Vätern und Müttern in den einzelnen Monaten voraussichtlich zusteht. Neben einer ausführlichen steht auch eine pauschalere Schnellberechnung zur Verfügung.

Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern. Die endgültige Entscheidung über das zustehende Elterngeld bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten, bei der nach der Geburt des Kindes auch der Antrag auf Elterngeld zu stellen ist!

Die von den Landesregierungen bestimmten Elterngeldstellen sind voraussichtlich die bisher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen. Eine Liste dieser Stellen sowie weitere Informationen über das Elterngeld finden Sie ebenfalls unter www.bmfsfj.de

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ Nr. 138/2006 vom 08.12.2006

veröffentlicht am 10. Dezember 2006 um 14:01
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