"Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Um der Verpflichtung nachzukommen, die vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung umzusetzen, wurde nun seitens des Bundesjustizministeriums der Entwurf zum “Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz” eingebracht. Der Pressemeldung des Bundesjustizministeriums vom 04. Mai 2006 sind Informationen zu folgenden Bereichen zu entnehmen:
Wie erfolgt die Umsetzung in Deutschland?
Welche Lebensbereiche regeln die Richtlinien?
Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf
Diskriminierungsschutz im Bereich des allgemeinen Zivilrechts
Rechtschutz
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Quelle: www.bmj.bund.de

veröffentlicht am 21. Mai 2006 um 18:21
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