Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - Novellierung zum 01.Januar 2007
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz ist zum 01. Januar 2007 in der geänderten Fassung in Kraft getreten. Die Novellierung wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes vorgenommen.
Im Bereich der Entlastungen der Frauenbeauftragten sowie im Aufgabenbereich erfolgten keine Änderungen.
Das Ziel des Gesetzes wurde im Rahmen der Novellierung jedoch wesentlich erweitert: „Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleicheit von Männern und Frauen (Gender-Mainstremaing) , die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.“(§ 1 Absatz 1 HGlG).
Die Verkündung der Änderungen erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 27. Dezember 2006, Seite 713.
Das Gesetz soll nun dazu dienen,
das Leitprinzip der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Gender-Mainstreaming) im öffentlichen Dienst des Landes Hessen zu verwirkli-chen,
zur Weiterentwicklung der Vielseitigkeit der Maßnahmen zur Chancen-gleichheit und Frauenförderung beitragen,
die bestehende Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen,
die Personalentwicklung für das berufliche Fortkommen der Beschäftig-ten effektiv zu nutzen und
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.