Informationen zu Neuregelungen bei der Kindertagespflege

Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf geeinigt, bis 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bereitzustellen. 30 Prozent dieser Betreuungsplätze sollen in der öffentlichen Kindertagespflege bereitstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.

Über die Neuregelungen und die daraus resultierenden Bestimmungen informiert die Übersicht zur Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darin sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.

Die Datei “Fragen und Antworten zur Kindertagespflege in Deutschland” steht Ihnen im Internet als PDF Datei unter www.bmfsfj.de zum Download zur Verfügung.

Quelle: www.bmfsfj.de

veröffentlicht am 05. August 2008 um 20:38
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