Besteuerung der Kindertagespflege - Änderung verschoben
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die angekündigte Besteuerung der Einkünfte aus der öffentlich geförderten Kindertagespflege um ein Jahr verschoben.
Tagesmütter und Tagesväter, die für die Betreuung von bis zu fünf Kindern eine “laufende Geldleistung” gemäß § 23 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) erhalten, müssen damit auch im Jahr 2008 auf diese Einkünfte grundsätzlich keine Steuer- und Sozialabgaben errichten, teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insbesondere ist auch weiterhin eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Mit diesem Schritt reagiere die Bundesregierung auf die Verunsicherung, zu der die neue einkommensteuerrechtliche Behandlung der Kindertagespflege geführt habe. Die Kindertagespflege stelle mit einem geplanten Anteil von 30 Prozent einen entscheidenden Pfeiler der Einigung von Bund, Ländern und Kommunen dar, bis zum Jahr 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze vorzuhalten.
Dieser quantitative Ausbau müsse mit einer qualitativen Stärkung der Kindertagespflege verbunden werden.
Ziel sei es, das Vertrauen in die Kindertagespflege zu stärken und die Kindertagespflege gleichermaßen attraktiv für Eltern wie für Tagesmütter und väter zu gestalten. Dazu gehören die Sicherung der Grundqualifizierung und die Einführung von Standards für die Aus und Weiterbildung der Tagespflegepersonen, die einher gehen müssen mit einer entsprechend zu erhöhenden Vergütung und klar umrissenen und miteinander abgestimmten finanziellen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Das Jahr 2008 solle dazu genutzt werden, im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen für alle Beteiligten tragfähigen, kohärenten Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werde mit weiteren Maßnahmen zur Qualität und Qualifizierung in der Kindertagespflege die Länder und Kommunen darin unterstützen, Eltern über die familiennahe Betreuung in der Kindertagespflege auch langfristig eine echte Wahlfreiheit zu eröffnen. Auch im Rahmen der anstehenden Novellierung des SGB VIII solle nicht nur auf die geänderten Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege reagiert werden, sondern diese aktiv und im Sinne aller Beteiligten zu gestalten.
Quelle: Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums vom 03.01.2008 (www.bmfsfj.de)