Ausbau der Kinderbetreuung auf den Weg gebracht

Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz soll ab 01. August 2013 kommen

Der Deutsche Bundestag stimmte heute dem Kinderförderungsgesetz zu. Damit ist der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren auf einem guten Weg.

Das Kinderförderungsgesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung geeinigt. Demnach unterstützt der Bund den Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. Der Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen errichtet.

Außerdem soll ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.

Nach Aussage der Bundesfamilienministerin von der Leyen wird es 2013 bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege. Zum ersten Mal hat dann jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf diese frühe Förderung. Dies sei der Erfolg einer gemeinsamen Kraftanstrengung, die nur Hand in Hand mit Bund, Ländern und Gemeinden bewältigen werden konnte.

Das Kinderförderungsgesetz ist ein zentraler Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Es soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes in Deutschland beschleunigen und den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Mit dem Kinderförderungsgesetz stellt das Bundesfamilienministerium außerdem die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten sicher.

Quelle: www.bmfsfj.de; Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums vom 26.09.2008

veröffentlicht am 26. September 2008 um 19:15
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