Alternierende Telearbeit in der Hessischen Landesverwaltung

- Am 28. März 2009 haben sich die dbb tarifunion und die Hessische Landesregierung auf eine neue Vereinbarung zur alternierenden Telearbeit

Am 28. März 2009 hat die dbb tarifunion gemeinsam mit der Hessischen Landesregierung eine neue Vereinbarung zur Alternierenden Telearbeit in der hessischen Landesverwaltung abgeschlossen.

In dieser Vereinbarung verpflichtet sich das Land, über die bereits bestehenden Telearbeitsplätze hinaus die Einrichtung weiterer 1.000 Plätze zu finanzieren.

Neben dieser deutlichen Ausweitung der Telearbeit wurde auch die Verbesserung der Ausstattung der häuslichen Arbeitsplätze vereinbart. Das Land wird zukünftig einen Breitbandanschluss (zum Beispiel DSL) zur Verfügung stellen, wenn dies technisch realisierbar ist.

Des Weiteren wurde erstmals ein Krite-rienkatalog aufgenommen, in dem festgelegt ist, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an der alternierenden Telearbeit nur abgelehnt werden soll. Der Kreis der bevorzugt zu berücksichtigenden Beschäftigten wurde erweitert. Darüber hinaus muss bei der Festlegung der Präsenzzeiten am häuslichen Arbeitsplatz das Ziel der Arbeitszeitflexibilisierung angemessen berücksichtigt werden.

Die Akzeptanz der Telearbeit soll in allen Ressorts, Bereichen und Veraltungsebenen gefördert werden.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2013.

Darüber hinaus wurde erstmalig eine Nachwirkung der Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung festgelegt. Insgesamt bedeutet die Vereinbarung für die Beschäftigten daher einen deutlichen Gewinn an Rechtssicherheit.

veröffentlicht am 03. April 2009 um 14:43
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