Ledige Väter triumphieren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Deutschland muss Regelungen ändern

Anfang Dezember entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass die deutschen Sorgerechtsregelungen teilweise diskriminierend seien. Der deutsche Gesetzgeber muss die rechtlichen Regelungen nun entsprechend anpassen. Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt das Urteil.

Geklagt hat ein Mann, der mit der Mutter seines Sohnes zu keinem Zeitpunkt verheiratet war und nach der Trennung das Sorgerecht für das gemeinsame Kind verwehrt bekam. Dies war nach geltendem, deutschem Recht möglich, da bei unehelichen Kindern nicht automatisch dem Vater das Sorgerecht zugesprochen wird, sondern nur der Mutter. Für ein geteiltes Recht bedarf es einer gesonderten Eintragung.

Das Gericht erkannte nun diese Benachteiligung von ledigen Vätern als diskriminierend an.

Hierzu erklärte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer: „Es ist positiv, wenn sich Väter in gleichberechtigter Teilhabe ihrer Erziehungsverantwortung stellen. Dem sollten gesetzliche Vorgaben nicht im Wege stehen. Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt deshalb das Urteil im Grundsatz.“

Quelle: dbb euroopathemen aktuell Ausgabe Dezember 2009, www.dbb.de

veröffentlicht am 21. Januar 2010 um 19:53
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