Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012
Aktualisierung der Rechengrößen
Die Bundesregierung hat die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012) beschlossen.
Mit der Verordnung werden die Rechengrößen der Sozialversicherung aktualisiert, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahre 2010 orientieren:
Die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2012 in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 67.200 Euro jährlich und 5.600 Euro monatlich,
die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) im Jahr 2012 in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt weiterhin 57.600 Euro jährlich und 4.800 Euro monatlich,
die bundeseinheitlich geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr 2012 50.850 Euro (4.237,50 Euro monatlich),
die ebenfalls bundeseinheitliche Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der am diesen Tag geltenden Jahresarbeitsentgelt-grenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren, beträgt 45.900 Euro (3.825 Euro monatlich),
die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt für das Jahr 2012 45.900 Euro jährlich,
das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2012 wird auf 32.446 Euro festgesetzt, das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2010 beträgt 31.144 Euro,
die Bezugsgröße in der Sozialversicherung gem. § 18 Abs. 1 SGB IV beträgt im Jahr 2012 31.500 Euro jährlich und 2.625 Euro monatlich, die Bezugsgröße (Ost) im Jahr 2012 beträgt unverändert 26.880 Euro jährlich und 2.240 Euro monatlich.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Quelle: www.dbb.de